Teilnahme-
bedingungen

Fußball in den Ferien

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für Fußballcamps und Ferienprogramme von „Fußball in den Ferien“, einem Angebot des Vereins goodcoach Fußball – GCF.

1. Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner ist, sofern beim jeweiligen Camp nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter angegeben wird:

goodcoach Fußball – GCF
Verein zur Förderung des Kinder-, Jugend- und Nachwuchsfußballs
Ybbsstraße 2
3300 Amstetten
Österreich

ZVR-Zahl: 1809712240
E-Mail: fussball@goodcoach.at
Telefon: +43 660 15 77 817

„Fußball in den Ferien“ ist ein Angebot des Vereins goodcoach Fußball – GCF.

Einzelne Camps können in Zusammenarbeit mit Partnervereinen, Gemeinden, Unternehmen oder anderen Organisationen durchgeführt werden. Sofern ein anderer Vertragspartner oder Veranstalter besteht, wird dies beim jeweiligen Camp ausdrücklich angegeben.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Fußballcamp erfolgt über das jeweilige Online-Anmeldeformular.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der/die Erziehungsberechtigte eine Anmeldebestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Die Rechnung wird anschließend per E-Mail übermittelt und ist, sofern auf der Rechnung oder beim jeweiligen Camp nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 7 Arbeitstagen zu bezahlen.

Der Campplatz ist nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr fix reserviert.

Etwa 7 Tage vor Campbeginn erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Informationen zu Ablauf, Treffpunkt, Ausrüstung und Organisation.

3. Teilnahmevoraussetzungen

An unseren Fußballcamps können Kinder entsprechend der beim jeweiligen Camp angegebenen Alters- bzw. Jahrgangsgruppen teilnehmen.

Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind grundsätzlich gesund und sportlich belastbar ist und an den vorgesehenen sportlichen Aktivitäten teilnehmen kann.

Gesundheitliche Besonderheiten, die für eine sichere Betreuung relevant sind, sind dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen.

Die Teilnahme ist vereinsunabhängig. Eine Mitgliedschaft bei goodcoach Fußball – GCF oder einem bestimmten Fußballverein ist nicht erforderlich, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben wird.

4. Gesundheit, Allergien und Unverträglichkeiten

Für die Betreuung relevante Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten sind bei der Anmeldung vollständig bekanntzugeben.

Bei gesundheitlichen Veränderungen zwischen Anmeldung und Campbeginn sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig darüber zu informieren.

Medikamente werden durch Trainer:innen oder Betreuungspersonen grundsätzlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten verabreicht.

5. Betreuung und Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Veranstalters besteht ausschließlich während der jeweils bekanntgegebenen Betreuungs- bzw. Campzeiten.

Die Kinder sind entsprechend den im Informationsschreiben angegebenen Zeiten zum vereinbarten Treffpunkt zu bringen und nach Campende rechtzeitig abzuholen.

Soll ein Kind den Veranstaltungsort selbstständig verlassen bzw. alleine nach Hause gehen dürfen, ist dies dem Veranstalter vorab durch einen Erziehungsberechtigten mitzuteilen.

Die Betreuung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen am Veranstaltungsort in Österreich.

6. Programm und Gruppeneinteilung

Die Teilnehmer:innen werden nach Möglichkeit alters- und leistungsgerecht in Trainingsgruppen eingeteilt.

Der Veranstalter behält sich organisatorisch oder sportlich notwendige Änderungen bei Gruppeneinteilung, Trainingsinhalten, Zeitplan, Trainerteam oder Programm vor.

Solche Änderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern der wesentliche Charakter und Umfang der gebuchten Veranstaltung erhalten bleiben.

7. Wetter und Sicherheit

Unsere Fußballcamps sind grundsätzlich Outdoor-Veranstaltungen und finden auch bei wechselhaften Wetterbedingungen statt.

Bei extremen Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die eine sichere Durchführung einzelner Programmpunkte nicht ermöglichen, kann der Veranstalter Trainingseinheiten unterbrechen, zeitlich verändern, verlegen oder durch geeignete alternative Programmpunkte ersetzen.

Die Sicherheit der Kinder hat dabei immer Vorrang.

8. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, ein Camp aus wichtigen organisatorischen Gründen, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, behördlicher Vorgaben, Sicherheitsrisiken, extremer Wetterbedingungen oder anderer Umstände, die eine sichere bzw. zumutbare Durchführung verhindern, abzusagen oder – soweit zumutbar – zu verschieben.

Bei einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren grundsätzlich zurückerstattet.

9. Stornierung durch Teilnehmer:innen

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an fussball@goodcoach.at erfolgen.

Bis 30 Tage vor Campbeginn:
10 % der Teilnahmegebühr.

29 bis 15 Tage vor Campbeginn:
25 % der Teilnahmegebühr.

14 bis 4 Tage vor Campbeginn:
40 % der Teilnahmegebühr.

Ab 3 Tage vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen:
100 % der Teilnahmegebühr.

Bei vorzeitiger Abreise oder Abbruch der Teilnahme während des Camps besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

10. Starterkit und personalisierte Campausstattung

Sofern beim jeweiligen Camp ein Starterkit oder eine Campausstattung Bestandteil der Teilnahmegebühr ist, werden die angegebenen Größen auf Grundlage der Angaben bei der Anmeldung bestellt.

Bereits individuell bestellte oder personalisierte Artikel können nach erfolgter Bestellung grundsätzlich nicht mehr hinsichtlich Größe oder Ausführung geändert werden, soweit dies aufgrund der Individualisierung bzw. Bestellung tatsächlich nicht mehr möglich ist.

Kann ein Kind nicht am Camp teilnehmen, informieren wir über die Möglichkeit zur Abholung bzw. – gegen Übernahme der Versandkosten – zur Zusendung bereits vorhandener Campausstattung.

11. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für das teilnehmende Kind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen.

Für Schäden, die Teilnehmer:innen schuldhaft verursachen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, Sportausrüstung, elektronische Geräte oder sonstige persönliche Gegenstände wird bei Verlust oder Beschädigung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Wir empfehlen, nicht benötigte Wertgegenstände nicht zum Camp mitzubringen.

12. Erkrankung oder Verletzung während des Camps

Kann ein Kind aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht weiter am Camp teilnehmen, werden die Erziehungsberechtigten verständigt.

Bei medizinischen Notfällen ist der Veranstalter berechtigt, die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und gegebenenfalls Rettungsdienst oder medizinische Hilfe zu verständigen.

Bei einem vorzeitigen Abbruch aus persönlichen, gesundheitlichen oder verletzungsbedingten Gründen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

13. Verhalten während des Camps

Ein respektvoller und fairer Umgang miteinander ist Bestandteil unserer Camps.

Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten, insbesondere bei Gewalt, Mobbing, Gefährdung anderer Teilnehmer:innen oder wiederholter Missachtung von Anweisungen des Trainer- bzw. Betreuungsteams, werden die Erziehungsberechtigten informiert.

Ist eine weitere Teilnahme aus Sicherheits- oder Betreuungsgründen nicht zumutbar, kann ein Kind nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten vom weiteren Camp ausgeschlossen werden.

14. Fotos und Videos

Während unserer Camps können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

Die Verwendung von Aufnahmen zu Kommunikations-, Dokumentations- oder Werbezwecken erfolgt auf Grundlage der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen bzw. persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

16. Kommunikation

Organisatorische Informationen rund um das gebuchte Camp werden grundsätzlich an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer anzugeben und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

17. Schlussbestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen Teilnahmebedingungen unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Fragen zu den Teilnahmebedingungen?

goodcoach Fußball – GCF
Fußball in den Ferien
Ybbsstraße 2
3300 Amstetten

E-Mail: fussball@goodcoach.at
Telefon: +43 660 15 77 817